Häufige Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungen
Was charakterisiert eine top gemachte Bewerbung?
Wenn Sie einschlägige Ratgeber und Webseiten zum Thema 'Bewerbung' anschauen, werden Sie feststellen, dass es unterschiedliche Ansichten darüber gibt, was eine "Top-Bewerbung" ausmacht. Aus unserer Erfahrung ist eine gute Bewerbung durch folgende Elemente charakterisiert:
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Eine Top-Bewerbung ist aussagekräftig und optimal strukturiert.
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Eine Top-Bewerbung zeigt Profil: Ziele und Interessen werden benannt, Kompetenzen kommen zur Geltung.
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Ein Top-Bewerbung überzeugt: Die Motivation wirkt plausibel, das Kompetenzprofil wirkt glaubhaft.
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Eine Top-Bewerbung ist fehlerfrei und in sehr gutem Stil geschrieben.
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Ein Top-Bewerbung weckt beim Leser Sympathie.
Wie wichtig ist der Lebenslauf für Personalverantwortliche bei der ersten Auswahl?
Und wieviel Zeitaufwand erfordert eine top gemachte Bewerbung?
Es mag Sie vielleicht überraschen, welche Bedeutung der Lebenslauf hat und wie hoch der Zeitaufwand für eine überzeugend gemachte Bewerbung ist: Jürgen Hesse und Hans Christian Schrader - laut FAZ “die führenden Experten auf dem Gebiet der Bewerberberatung” - halten in ihrem aktuellsten Ratgeber Das große Hesse/Schrader Bewerbungshandbuch folgendes fest:
"Für 90 Prozent aller Chefs ist die Analyse des Lebenslaufs entscheidendes Auswahlkriterium - so das Ergebnis einer von uns durchgeführten Befragung der Personalabteilungen führender Unternehmen. (...) Zusammen mit dem Bewerbungsanschreiben ist der Lebenslauf das wichtigste Dokument, das für oder gegen Sie spricht. Daher gilt: die Präsentation muss überzeugen und die Formulierung sehr sorgfältig sein. Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von zehn bis 30 und mehr Stunden."
Wie umfangreich darf ein Lebenslauf sein?
Was beinhaltet das Begleitschreiben?
Das Begleitschreiben sollte möglichst nur eine Seite umfassen und vor allem die Motivation für die anvisierte Stelle darlegen. Das Schreiben soll direkt auf die Anforderungen Bezug nehmen und nur Kompetenzen oder Erfahrungen erwähnen, die in einem konkreten Zusammenhang mit den gestellten Anforderungen stehen. Detaillierte Angaben zu Kompetenzen, beruflichen Interessen und Zielen können im Lebenslauf gemacht werden. Dieser kann durch eine "Dritte Seite" ergänzt werden, welche persönliche Stärken und Interessen des Bewerbers oder der Bewerberin darstellt. Alternativ lassen sich die wichtigsten Kompetenzen auch in einem Profil auf der ersten Seite des Lebenslaufs in knapper Form darstellen.
Müssen Referenzen angeben werden?
Ohne ihr Einverständnis darf keine Referenz über Sie eingeholt werden.
Onlinebewerbung und Social Media
Der Online-Stellenmarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Rund ein Viertel der Stellensuchenden finden hierzulande einen Job über eine Online-Stellenbörse. Immer mehr Firmen schreiben Stellen direkt auf ihrer Website aus und bevorzugen Online-Bewerbungen. Entsprechend viel Bewerberinnen und Bewerber suchen deshalb ihre Chance im Internet wahrzunehmen, versenden per e-Mail Initiativbewerbungen oder versuchen ihr Glück mit einem eigenen Online-Profil oder via Networking auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Xing etc.
Wer sein Profil online zur Verfügung stellen will, sollte sich bewusst sein, dass damit ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist: ein ansprechendes, seriöses und aussagekräftiges Bewerbungs-Profil im Internet verlangt einiges an konzeptueller Arbeit und will gepflegt sein. Auf keinen Fall sollte ein privates Profil (auf Facebook oder einer anderen Plattform) für Bewerbungszwecke eingesetzt werden!
Grundsätzlich gilt: Virtuelles social networking ist eine interessante ergänzende Bewerbungsstrategie, ersetzt jedoch keineswegs herkömmliche Suchwege wie elektronische Jobbörsen und Inserate in Printmedien.
Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?
Aus der Praxis und der geltenden Rechtssprechung im Bereich Arbeitszeugnisse lassen sich vier Prinzipien herauskristallisieren:
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Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
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Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein.
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Das Arbeitszeugnis muss klar abgefasst sein.
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Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein.
Quelle: LSO Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn
Es gibt drei unterschiedliche Formen von Arbeitszeugnissen:
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Vollzeugnis (vollständiges Arbeitszeugnis über frühere Anstellungen)
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Zwischenzeugnis (über die aktuelle Anstellung)
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Arbeitsbestätigung (knappe Darstellung der Aufgaben, ohne ausführliche Qualifikationen)
- Titel: "Arbeitszeugnis" oder "Zeugnis" (bzw. "Zwischenzeugnis")
- Name, Vorname, Geburtsdatum evtl. Bürgerort des Arbeitnehmers
- Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (nicht letzter Arbeitstag, sondern
Ablauf der Kündigungsfrist) - Stellung und Funktion im Betrieb
- Tätigkeit und Beurteilung
- Aufzählung der wesentlichen Aufgaben und Verantwortungsbereich
- Beförderungen/Versetzungen/Weiterbildungen
- Bewertung der Arbeitsleistung im Bezug auf Qualität, Quantität, Fachwissen,
Engagement, Führungsqualität - Bewertung des persönlichen Verhaltens gegenüber Mitarbeitern, Kunden,
Vorgesetzten - Allenfalls Nennung des Austrittgrundes
- Allenfalls Schlusssatz mit Dankesformel und Zukunftswünschen
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
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Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft/Berufsverband
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Details aus dem Privatleben, sofern sie nichts mit dem Anstellungsverhältnis zu tun haben
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Urlaubs-, Krankheits- und Fehltage
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Gehalt/Lohn
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Verdacht auf strafbare Handlungen
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gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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der Kündigungsgrund, sofern er für das weitere Berufsleben von Nachteil ist
Soll ich ein unvorteilhaftes Arbeitszeugnis besser nicht beilegen?
Codiertes Arbeitszeugnis
Die Fairness und die Rechtsprechung verlangen zwar eine klare und deutliche Sprache bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen, dennoch hat sich über die Jahre hinweg eine eigentliche Zeugnissprache entwickelt. Gewisse Standardformulierungen haben dabei den Charakter eines Geheimcodes angenommen. Abgesehen von der ethischen Fragwürdigkeit sind solche Geheimcodes geradezu gefährlich, wenn
• die Zeugnischreiberin den Code benutzt, der Zeugnisleser den Code aber nicht kennt,
• der Zeugnischreiber den Code unwissentlich in bester Absicht benutzt und ein gutes Zeugnis schreiben will, die Zeugnisleserin aber glaubt, der Schreiber habe den Code angewandt.


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