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Häufige Fragen im Zusammenhang mit Bewerbungen

 

 


Was charakterisiert eine top gemachte Bewerbung?

Wenn Sie einschlägige Ratgeber und Webseiten zum Thema 'Bewerbung' anschauen, werden Sie feststellen, dass es unterschiedliche Ansichten darüber gibt, was eine "Top-Bewerbung" ausmacht. Aus unserer Erfahrung ist eine gute Bewerbung durch folgende Elemente charakterisiert:

  • Eine Top-Bewerbung ist aussagekräftig und optimal strukturiert.
  • Eine Top-Bewerbung zeigt Profil: Ziele und Interessen werden benannt, Kompetenzen kommen zur Geltung.
  • Ein Top-Bewerbung überzeugt: Die Motivation wirkt plausibel, das Kompetenzprofil wirkt glaubhaft.
  • Eine Top-Bewerbung ist fehlerfrei und in sehr gutem Stil geschrieben.
  • Ein Top-Bewerbung weckt beim Leser Sympathie.

Wie wichtig ist der Lebenslauf für Personalverantwortliche bei der ersten Auswahl?
Und wieviel Zeitaufwand erfordert eine top gemachte Bewerbung?

Es mag Sie vielleicht überraschen, welche Bedeutung der Lebenslauf hat und wie hoch der Zeitaufwand für eine überzeugend gemachte Bewerbung ist: Jürgen Hesse und Hans Christian Schrader - laut FAZ “die führenden Experten auf dem Gebiet der Bewerberberatung” - halten in ihrem aktuellsten Ratgeber Das große Hesse/Schrader Bewerbungshandbuch folgendes fest:

 "Für 90 Prozent aller Chefs ist die Analyse des Lebenslaufs entscheidendes Auswahlkriterium - so das Ergebnis einer von uns durchgeführten Befragung der Personalabteilungen führender Unternehmen. (...) Zusammen mit dem Bewerbungsanschreiben ist der Lebenslauf das wichtigste Dokument, das für oder gegen Sie spricht. Daher gilt: die Präsentation muss überzeugen und die Formulierung sehr sorgfältig sein. Rechnen Sie mit einem Zeitaufwand von zehn bis 30 und mehr Stunden."

Wie umfangreich darf ein Lebenslauf sein?

Der Umfang des Lebenslaufs sollte der beruflichen Erfahrung entsprechen. Wenn Interessen, Ziele und Kompetenzen im Lebenslauf gut dargestellt sind, kommt das Potenzial richtig zur Geltung. Bei Berufseinsteigern sollte der Lebenslauf nicht mehr als zwei Seiten umfassen, Berufserfahrene können sich mehr Raum nehmen.

Was beinhaltet das Begleitschreiben?

Das Begleitschreiben sollte möglichst nur eine Seite umfassen und vor allem die Motivation für die anvisierte Stelle darlegen. Das Schreiben soll direkt auf die Anforderungen Bezug nehmen und nur Kompetenzen oder Erfahrungen erwähnen, die in einem konkreten Zusammenhang mit den gestellten Anforderungen stehen. Detaillierte Angaben zu Kompetenzen, beruflichen Interessen und Zielen können im Lebenslauf gemacht werden. Dieser kann durch eine "Dritte Seite" ergänzt werden, welche persönliche Stärken und Interessen des Bewerbers oder der Bewerberin darstellt. Alternativ lassen sich die wichtigsten Kompetenzen auch in einem Profil auf der ersten Seite des Lebenslaufs in knapper Form darstellen.

Müssen Referenzen angeben werden?

Referenzen müssen Sie nur dann angeben, wenn diese explizit verlangt werden. Überlegen Sie gut, worauf sich eine Referenz beziehen kann und wie gut diese Person Sie kennt. Auf jeden Fall sollten Sie die betreffenden Referenzen vorher anfragen und von Ihren Plänen in Kenntnis setzen.
Ohne ihr Einverständnis darf keine Referenz über Sie eingeholt werden.

Onlinebewerbung und Social Media

Der Online-Stellenmarkt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Rund ein Viertel der Stellensuchenden finden hierzulande einen Job über eine Online-Stellenbörse. Immer mehr Firmen schreiben Stellen direkt auf ihrer Website aus und bevorzugen Online-Bewerbungen. Entsprechend viel Bewerberinnen und Bewerber suchen deshalb ihre Chance im Internet wahrzunehmen, versenden per e-Mail Initiativbewerbungen oder versuchen ihr Glück mit einem eigenen Online-Profil oder via Networking auf Social Media-Plattformen wie Facebook, Xing etc.

Wer sein Profil online zur Verfügung stellen will, sollte sich bewusst sein, dass damit ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist: ein ansprechendes, seriöses und aussagekräftiges Bewerbungs-Profil im Internet verlangt einiges an konzeptueller Arbeit und will gepflegt sein. Auf keinen Fall sollte ein privates Profil (auf Facebook oder einer anderen Plattform) für Bewerbungszwecke eingesetzt werden! 

Grundsätzlich gilt: Virtuelles social networking ist eine interessante ergänzende Bewerbungsstrategie, ersetzt jedoch keineswegs herkömmliche Suchwege wie elektronische Jobbörsen und Inserate in Printmedien.

Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Aus der Praxis und der geltenden Rechtssprechung im Bereich Arbeitszeugnisse lassen sich vier Prinzipien herauskristallisieren:

  • Das Arbeitszeugnis muss wahr sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert und charakteristisch sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss klar abgefasst sein.
  • Das Arbeitszeugnis muss vollständig sein.

Quelle: LSO Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn

Es gibt drei unterschiedliche Formen von Arbeitszeugnissen:

  • Vollzeugnis (vollständiges Arbeitszeugnis über frühere Anstellungen)
  • Zwischenzeugnis (über die aktuelle Anstellung)
  • Arbeitsbestätigung (knappe Darstellung der Aufgaben, ohne ausführliche Qualifikationen)
Folgendes gehört - gemäss einer  Publikation des Zürcher Anwaltsverbandes  in ein vollständiges Arbeitszeugnis bzw. in ein Zwischenzeugnis: 
  • Titel: "Arbeitszeugnis" oder "Zeugnis" (bzw. "Zwischenzeugnis")
  • Name, Vorname, Geburtsdatum evtl. Bürgerort des Arbeitnehmers
  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (nicht letzter Arbeitstag, sondern
    Ablauf der Kündigungsfrist)
  • Stellung und Funktion im Betrieb
  • Tätigkeit und Beurteilung
  • Aufzählung der wesentlichen Aufgaben und Verantwortungsbereich
  • Beförderungen/Versetzungen/Weiterbildungen
  • Bewertung der Arbeitsleistung im Bezug auf Qualität, Quantität, Fachwissen,
    Engagement, Führungsqualität
  • Bewertung des persönlichen Verhaltens gegenüber Mitarbeitern, Kunden,
    Vorgesetzten
  • Allenfalls Nennung des Austrittgrundes
  • Allenfalls Schlusssatz mit Dankesformel und Zukunftswünschen

Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Es gibt es eine Reihe von Informationen, welche gemäss geltender Rechtsprechung nicht in einem Arbeitszeugnis stehen dürfen:
  • Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft/Berufsverband
  • Details aus dem Privatleben, sofern sie nichts mit dem Anstellungsverhältnis zu tun haben
  • Urlaubs-, Krankheits- und Fehltage
  • Gehalt/Lohn
  • Verdacht auf strafbare Handlungen
  • gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • der Kündigungsgrund, sofern er für das weitere  Berufsleben von Nachteil ist
Quelle: LSO • Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn

Soll ich ein unvorteilhaftes Arbeitszeugnis besser nicht beilegen?

Falls die betreffende Anstellung schon lange zurückliegt und nur von kurzer Dauer war: das Zeugnis besser nicht beilegen! Falls es sich um eine wichtige oder aktuellere Anstellung handelt: Versuchen Sie, nachträglich vom Arbeitgeber ein besseres Zeugnis zu erhalten. Oder verlangen Sie eine neutrale Arbeitsbestätigung und erklären Sie beim Vorstellungsgespräch bei Bedarf, weshalb Sie kein ausführliches Arbeitszeugnis beigelegt haben. Das ist durchaus legitim.

Codiertes Arbeitszeugnis

Die Fairness und die Rechtsprechung verlangen zwar eine klare und deutliche Sprache bei der Abfassung von Arbeitszeugnissen, dennoch hat sich über die Jahre hinweg eine eigentliche Zeugnissprache entwickelt. Gewisse Standardformulierungen haben dabei den Charakter eines Geheimcodes angenommen. Abgesehen von der ethischen Fragwürdigkeit sind solche Geheimcodes geradezu gefährlich, wenn
• die Zeugnischreiberin den Code benutzt, der Zeugnisleser den Code aber nicht kennt,
• der Zeugnischreiber den Code unwissentlich in bester Absicht benutzt und ein gutes Zeugnis schreiben will, die Zeugnisleserin aber glaubt, der Schreiber habe den Code angewandt.

Was ist eine Kurzbewerbung?

Eine Kurzbewerbung wird vorab, vermehrt elektronisch per Mail oder online via Bewerbungsformular übermittelt. Oft ist eine Kurzbewerbung zugleich eine sogenannte Initiativ-oder Spontanbewerbung. Diese sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Zeigt der Arbeitgeber Interesse, wird eine ausführliche Bewerbung nachgeliefert.

Wie bereite ich mich optimal auf ein Vorstellungsgespräch vor?

Es gibt diverse Ratgeber in Printform und im Internet zu diesem Thema. Diese geben brauchbare allgemeine Ratschläge, nützliche Tipps und manchmal auch etwas pedantische Hinweise auf Vorbereitung und Verhalten bezüglich Vorstellungsgesprächen. Aus unserer Erfahrung stellen sich im Zusammenhang mit der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch zumeist Fragen, die mit Vorteil in einer persönlichen Beratung geklärt werden.

Können Sie mir einen Bewerbungsratgeber empfehlen?

Es gibt mittlerweile unzählige Tipps und Ratgeber, in Printform, als CDs wie auch online. Wir empfehlen Ihnen Ratgeber zu lesen, die von Fachleuten der Berufs- und Laufbahnberatung verfasst worden sind.

Wo finde ich arbeitsrechtliche Informationen?

Als Buch ist empfehlenswert: Bräunlich Keller, Irmtraud; Bohny, Peter; Schmidt, Hans: Arbeitsrecht. Zürich: Beobachter Verlag.
Ferner verweisen wir auf die Website von Thomas Wachter zu Themen im Arbeitsleben und Arbeitsrecht.
Bei heiklen Fragen und Themen von erheblicher finanzieller Tragweite ist es empfehlenswert, eine Rechtsberatung einzuholen.

Weshalb kostet die Optimierung der Bewerbungsunterlagen mehr als ein Feedback?

Ein differenziertes Feedback hilft Ihnen, die vorhandenen Unterlagen selber zu optimieren. Die Optimierung oder Neuerstellung von Bewerbungsunterlagen erfordert mehr Zeit als ein Feedback. Sie erhalten keine Standard-Bewerbung: Jedes Dossier wird von uns individuell optimiert oder erstellt, abgestimmt auf Ihre aktuelle Situation und Ihre beruflichen Ziele. Hierfür nehmen wir persönlich Rücksprache mit Ihnen, damit Sie ein qualitativ hochwertiges Bewerbungsdossier erhalten.
 

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